Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass die Gemeinde R. in Bezug auf die Realisierung ihrer Planung zu Recht betont, doch nicht völlig freie Hand zu haben. Die im GEP priorisierten Erneuerungen und Sanierungen (Investitionen) müssten in "angemessener" Frist ausgeführt werden. Die Finanzierung (aus Anschlussgebühreneinnahmen) müsse sichergestellt werden. Gemeinden und Abwasserverbände würden regelmässig von der Abteilung für Umwelt des BVU auf die Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert (Bericht der Finanzverwalterin vom 5. November 2019, S. 2 [Beilage 2 zur Eingabe vom 14. November 2019];