8. 8.1. Im Zeitpunkt der Verhandlung vom 16. Oktober 2019 lag die Gemeinderechnung 2018 genehmigt vor. Die Beschwerdegegnerin reichte dem Gericht aufforderungsgemäss (Einladungsschreiben vom 30. Juli 2019) die Erfolgsrechnung 2018 sowie die ebenfalls vorliegende Planung 2019-2030 (je Finanzplan und Investitionsplan Wasserwerk und Abwasserbeseitigung) ein. Die Finanz- und Investitionspläne wurden, da fehlerbehaftet, einer Nachkontrolle unterzogen und die überarbeiteten Fassungen am 5. Dezember 2019 wieder eingereicht.