Gemäss Finanzplan Abwasserbeseitigung 2007 – 2017 [richtig: Investitionsrechnung] seien jährlich durchschnittlich Fr. 97'317.00 investiert worden. Die Zweijahresreserve betrage Fr. 194'634.00. Das Vermögen Ende 2017 von Fr. 1'109'000.00 liege weit darüber (Replik S. 8 f.). 6.2. Die Beschwerdegegnerin führt aus, das Kostendeckungsprinzip sei nach der Rechtsprechung erst dann verletzt, wenn der Nettoüberschuss nach - 17 -