Der Finanzplan Wasserwerk (2017 – 2027) der Gemeinde R. weise durchschnittliche Jahresinvestitionen von Fr. 320'000.00 aus (Investitionen total: Fr. 3'520'000.00). Die zulässige Zweijahresreserve betrage demnach Fr. 640'000.00. Im Jahr 2017 habe die Wasserkasse über ein Kapital von Fr. 950'000.00 verfügt, das bis ins Jahr 2027 aufgebraucht sein werde. Im Jahr 2017 sei die zulässige Zweijahresreserve um Fr. 310'000.00 überschritten worden, weshalb der Finanzplan 2007 – 2017 heranzuziehen sei. Wenn in dieser Periode ähnlich wie bis 2027 prognostiziert, investiert worden sei, liege eine Verletzung des Kostendeckungsprinzips vor (Beschwerde S. 16; Replik S. 7).