5.5.2. Die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips ist anhand der Gemeinderechnungen sowie anhand der jüngsten genehmigten Finanzpläne Wasserwerk und Abwasserbeseitigung zu prüfen (siehe hinten Erw. 6.3.3. f.). Die Gemeinderechnungen geben Aufschluss über die Herkunft eines allfälligen Überschusses, die aktuellen Finanzpläne zeigen, wie die Mittel in naher und mittelfristiger Zukunft eingesetzt werden sollen. Aus den Finanzplänen ist auch ersichtlich, wie die finanzielle Situation voraussichtlich am Ende der Betrachtungsperiode aussehen wird.