zungsziffer berechnet (BauG und ABauV; § 48 Abs. 1 und 2 AR). Für Wohnbauten beträgt die Anschlussgebühr Fr. 70.00/m2 BGF (Anhang zum AR). Die Anschlussgebühr für die Dachfläche beträgt Fr. 50.00/m2. Sie wird auf Fr. 25.00/m2 reduziert, wenn das Dachwasser in einen Bach geleitet bzw. in eine Drainage, Sauberwasserleitung oder öffentliche Versickerungsanlage abgeleitet wird. Wird es versickert oder verlaufen gelassen entfällt die Anschlussgebühr (§ 48 Abs. 5 AR; Anhang zum AR). Entwässerte Hartflächen werden mit Fr. 50.00/m2 belastet (Anhang zum AR).