Die Anschlussgebühr wird anhand der Bruttogeschossfläche (BGF) bemessen. Die BGF wird nach den kantonalen Bestimmungen über die Ermittlung der Ausnützungsziffer berechnet (BauG und ABauV; § 69 Abs. 1 und 2 WR; Anhang zum WR). Für Wohnbauten beträgt die Gebühr Fr. 30.00/m2 BGF. Zur Anschlussgebühr kommt die MWST hinzu (§ 53 - 10 - WR). Bei Ersatzbauten werden die seinerzeit bezahlten einmaligen Abgaben angerechnet, bei Um-, An-, Aus- und Erweiterungsbauten wird auf der Mehrfläche eine Gebühr erhoben (§ 70 WR). Die Anschlussgebühr wird um 20 % reduziert, falls der Eigentümer Erschliessungsbeiträge geleistet hat (Anhang zum WR).