3.3. Der erwähnte Protokollauszug erging im Nachgang zum revidierten Entwässerungsplan. Versickerungsversuche hatten gezeigt, dass das Dachwasser nicht versickert werden kann. Es muss demnach über die Meteorwasserleitung abgeleitet werden, weshalb der Gemeinderat die reglementarische Gebühr auf der Gebäudegrundfläche erhob, ausmachend Fr. 25'222.50 zuzüglich Fr. 1'942.15 MWST, zusammen Fr. 27'164.65. Die Gebühr wurde allerdings "nur" in den Erwägungen des Protokollauszugs ausgeführt, nicht aber in den Beschluss aufgenommen (Protokollauszug vom 12. Februar 2018).