3. 3.1. Die Beschwerdeführerin verlangt, dass die vom Gemeinderat R. nachträglich mit Protokollauszug vom 12. Februar 2018 angekündigte zusätzliche Kanalisationsanschlussgebühr von Fr. 27'164.55 [richtig: Fr. 27'164.65] ebenfalls im Rahmen des vorliegenden Verfahrens zu behandeln sei. Diese Gebühren seien nicht korrekt verfügt und mit falscher Rechtsmittelbelehrung versehen worden. Eine solche "Nichtverfügung" müsse nicht angefochten werden. Das sei dem Gemeinderat mitgeteilt worden. Die Beschwerdeführerin habe sich veranlasst gesehen, zu reagieren, was ihr nicht zum Nachteil gereichen könne (Replik S. 5 f.; Replikbeilage 3; Bemerkungen zur Duplik S. 4 f.).