H.1. Am 23. November 2020 forderte das Gericht die Beschwerdegegnerin auf, die Jahresabschlüsse der Spezialfinanzierungsbetriebe Wasser und Abwasserbeseitigung 2019 sowie die neusten Finanz- und Investitionspläne einzureichen. Das Gewünschte ging am 16. Dezember 2020 ein und wurde gleichentags dem Gegenanwalt zur Kenntnis gebracht. H.2. Per E-Mail vom 6. Januar 2021 bat das Gericht um Vervollständigung der Unterlagen. Die E-Mail wurde am 7. Januar 2021 beantwortet. Dem Gegenanwalt wurde die E-Mail-Korrespondenz am 11. Januar 2021 zur Kenntnis gebracht. -6-