Der Vertreter der Beschwerdegegnerin hat sich innert Frist zum Amtsbericht des DVI vernehmen lassen (Eingabe vom 22. Mai 2020). Der Vertreter der Beschwerdeführerin nahm innert erstreckter Frist ebenfalls Stellung dazu (Schreiben vom 22. Juni 2020). Die Eingaben wurden dem jeweiligen Gegenanwalt am 25. Mai 2020 bzw. am 30.06.2020 zur Kenntnis gebracht.