E. Die an der Verhandlung vom 16. Oktober 2019 abgegebenen Finanzpläne Wasserwerk und Abwasserbeseitigung waren fehlerhaft, weshalb sie von der Beschwerdegegnerin auf entsprechende Anfrage des Gerichts nochmals einer Fehlerkontrolle unterzogen wurden. Die korrigierten und überarbeiteten Pläne gingen am 6. Dezember 2019 beim Gericht ein und wurden der Gegenseite umgehend zur freiwilligen Stellungnahme weitergeleitet. Diese liess sich am 8. Januar 2020 nochmals vernehmen. Das Schreiben wurde der Gegenseite am 9. Januar 2020 zur Kenntnis gebracht. F.1. -5-