D.1. Das Gericht führte am 16. Oktober 2019 eine Verhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll S. 1). Es sah sich jedoch nicht in der Lage, einen Entscheid zu fällen. Zur weiteren Klärung einiger Fragen wurden der Beschwerdegegnerin Beweisauflagen gemacht (Protokoll S. 15). D.2. Die Gemeinde kam dem Auftrag mit Eingabe vom 14. November 2019 nach. Die Gegenseite wurde am 15. November 2019 zur Stellungnahme zu den eingereichten Unterlagen aufgefordert; dem Schreiben wurde wunschgemäss (Anfrage vom 17. Oktober 2019) eine Kopie des Verhandlungsprotokolls beigelegt.