Die Beschwerdeführerin liess sich mit Neuerungen zur Duplik am 6. Juni 2018 nochmals vernehmen. Die Beschwerdegegnerin verzichtete mit Schreiben vom 29. Juni 2018 auf eine weitere Stellungnahme. Das Schreiben wurde der Gegenseite am 2. Juli 2018 zur Kenntnis gebracht. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. C. Am 22. Februar 2019 ersuchte das Gericht den damaligen Finanzverwalter von R. telefonisch um Zustellung der Rechnungsabschlüsse 2008-2017 der Spezialfinanzierungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Die gewünschten Daten wurden am 27. Februar 2019 elektronisch übermittelt und umgehend an die beiden Parteivertreter zur Kenntnisnahme weitergeleitet.