Die Überweisung wurde am 1. Dezember 2017, nach Eingang der Zahlung, vorgenommen (Schreiben an BVU). Das BVU bestätigte die Übernahme am 5. Dezember 2017. B.3. Mit Schreiben vom 4. Dezember 2017 ersuchte der Präsident des SKE den Gemeinderat R. um eine Stellungnahme. Darauf antwortete am 8. Januar 2018 lic. iur. Felix Weber als Vertreter der Gemeinde. Er ersuchte um Erstreckung der Frist, was ihm ohne weiteres gewährt wurde (Schreiben vom 9. Januar 2018). Mit Vernehmlassung vom 25. Januar 2018 liess der Gemeinderat beantragen, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.