4. Zur Kanalisationsanschlussgebühr: Die Kanalisationsanschlussgebühr sei von CHF 193'539.50 (exkl. MWST) gemäss Beweisergebnis gestützt auf das Kostendeckungsprinzip zu reduzieren (Beobachtungszeitraum 2007-2027). 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." B.2. Mit Eröffnungsschreiben vom 24. November 2017 forderte der Präsident des SKE die Beschwerdeführerin zur Leistung eines Kostenvorschusses auf. Gleichzeitig teilte er ihr mit, dass die Beschwerde betreffend die Baubewilligungsgebühr zuständigkeitshalber dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) zur Behandlung überwiesen werde.