2. Zur Baubewilligungsgebühr: -3- Die Aufwendungen der externen Bauverwaltung über CHF 4'305.15 seien durch die Einwohnergemeinde R. zu tragen und nicht der Beschwerdeführerin aufzuerlegen. 3. Zur Wasseranschlussgebühr: Die Wasseranschlussgebühr sei von CHF 85'893.00 (exkl. MWST) gemäss Beweisergebnis gestützt auf das Kostendeckungsprinzip zu reduzieren (Beobachtungszeitraum 2007-2027).