B.1. Mit Eingabe vom 21. November 2017 liess die A. Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), gegen den Einspracheentscheid erheben. Die Anträge lauten: "A. Formelle 1. Es seien vom Gemeinderat R. die Finanzpläne 2007-2017 der Eigenwirtschaftsbetriebe Wasser und Abwasser herauszuverlangen. 2. Es sei der Beschwerdeführerin Gelegenheit zu bieten, sich zu den in Ziffer 1 genannten Finanzplänen innert Frist zu äussern (rechtliches Gehör). B. Materielle 1. Es sei der Einspracheentscheid des Gemeinderates R. vom 16. Oktober 2017 (198 05.03) aufzuheben.