Ausserdem auferlegte der Gemeinderat der A. Baubewilligungsgebühren (Verwaltungsgebühr Fr. 11'300.10, externe Baugesuchprüfung Fr. 4'305.15). A.2. Die A. liess am 16. Juni 2017 gegen die verfügten Anschlussgebühren Einsprache erheben. Sie verlangte eine Reduktion der Abgaben auf Fr. 32'682.55 (Wasser; exkl. MWST) bzw. auf Fr. 32'030.80 (Abwasser, exkl. MWST). Mitangefochten war auch die Baubewilligungsgebühr. Es wurde beantragt, die Aufwendungen der externen Bauverwaltung seien von der Gemeinde zu tragen. Der Gemeinderat R. wies die Einsprache mit Protokollauszug vom 16. Oktober 2017 ab.