Gestützt auf diese Ausführungen ist festzuhalten, dass auch bei Pools der wirtschaftliche Sondervorteil mit dem Anschluss an die Kanalisation entsteht. Denn erst der Anschluss ermöglicht es dem Betroffenen, die Infrastruktur zu nutzen. Dabei genügt es, wenn anstelle eines direkten Anschlusses eine mittelbare Beanspruchung des kommunalen Abwassernetzes nachgewiesen ist (Entscheid des SKE 4-BE.2017.1 vom 10. Januar 2018 in Sachen R. und S.H. gegen Einwohnergemeinde W., Erw. 6.4. und 6.5.). 6.4. Der Gemeinderat hielt in der Baubewilligung vom 10. Juli 2017 in Ziffer 4 der Erwägungen fest: - 10 -