sich ziehen, weshalb es nicht praktikabel wäre. Es wird daher als zulässig erachtet, nach der Durchschnittserfahrung aufgestellte, schematisierende Massstäbe, die leicht zu handhaben sind, anzuwenden, ohne dass der tatsächliche wirtschaftliche Vorteil für das einzelne Grundstück genauer zu bemessen wäre (Häfelin/Müller/Uhlmann, a.a.O., N 2825 mit weiteren Hinweisen).