1.3. Zur Einreichung einer Beschwerde ist legitimiert, wer ein schutzwürdiges und aktuelles Interesse geltend macht (§ 42 lit. a VRPG). Als Adressat des Entscheids vom 4. September 2017 und Eigentümer des betroffenen Pools hat der Beschwerdeführer ein solches schutzwürdiges und aktuelles Interesse. -6- 1.4. Auf die auch im Übrigen form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.