3.Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet." G. Am 17. Oktober 2018 teilte das SKE den Verfahrensbeteiligten mit, dass der Entscheid des BVU vom 13. Juli 2018 mittlerweile rechtskräftig geworden und das Verfahren um die Erhebung einer Abwasseranschlussgebühr fortzuführen sei. Das Gericht gab den Parteien nochmals Gelegenheit, ihre Standpunkte gestützt auf den Entscheid des BVU vom 13. Juli 2018 zu -5- überprüfen und bis 8. November 2018 zu aktualisieren. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass es bei Nichteinhalten der Frist die Streitsache ohne weiteres aufgrund des Aktenstands zur Verhandlung vorbereiten würde.