Diese können durch Entnahme und Waschen gereinigt werden, Rückspülungen sind untersagt. - Das Wasser aus dem Schwimmbad ist auf der Wiese versickern zu lassen; dabei ist sicherzustellen, dass der Grenzwert von max. 0,05 mg/l Chlor nicht überschritten wird. - Das Wasser darf weder auf die öffentliche Strasse noch in die angrenzend verlaufende Bachleitung "C" eingeleitet werden. 2. Die Kosten des Verfahrens werden auf die Staatskasse genommen.