E.3. In der Folge wurde das vor dem SKE hängige Beschwerdeverfahren betreffend Anschlussgebühr Abwasser mit Verfügung vom 7. Februar 2018 förmlich sistiert. Gleichzeitig wurde festgehalten, das Verfahren werde nach Kenntnis des rechtskräftigen Entscheids des BVU von Amtes wegen fortgesetzt. F. Mit Entscheid vom 13. Juli 2018 hielt das BVU Folgendes fest: "1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und der Entscheid des Gemeinderats Q. vom 10. Juli 2017 wie folgt abgeändert: