E.1. Nach Rücksprache mit C., Leiter Sektion 2 der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (kurz: BVU), überwies das SKE am 9. Januar 2018 die Akten im Sinne eines Meinungsaustausches nach § 8 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; SAR 271.200) vom 4. Dezember 2007 und zur Stellungnahme betreffend die Entsorgungsfrage. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, das Erschliessungsabgabeverfahren werde bis zur förmlichen Stellungnahme des BVU formlos sistiert. -4-