A.1. Am 10. Juli 2017 erteilte der Gemeinderat Q. A. die Baubewilligung für den Neubau eines Pools mit Pavillon, einer Stützmauer mit Einfriedung sowie eines Carports auf der Parzelle B. Beim Pool handelt es sich gemäss Angaben in der Baubewilligung um ein versenktes Wasserbecken mit einem Inhalt von 86,6 m3, welches weder über einen Anschluss an die Wasserversorgung noch über einen solchen an die Kanalisation verfügen soll. A.2. Im Zusammenhang mit der Baubewilligung wurde ebenfalls am 10. Juli 2017 eine separate Gebührenverfügung erlassen. A. wurden folgende Anschlussgebühren auferlegt: