9.4.2. Ein Abweichen vom Schematismus würde somit eine entsprechende gesetzliche Grundlage voraussetzen. Es steht den Beschwerdeführenden frei, dieses Anliegen in die bevorstehende AR-Revision (Protokoll S. 6) einzubringen. 10. 10.1. Die Beschwerdeführenden haben gestützt auf Auskünfte der Gemeindebehörden einen zusätzlichen Wasserzähler zur Bemessung des Wasserbezugs für die Gartenpflege eingebaut. Es stellt sich die Frage, ob sie gestützt darauf vertrauen durften, dass ihnen die Abwasserbenützungsgebühr nach dem Einbau der Uhr reduziert wird.