Der Gemeinderat hat die Bestimmung bisher nur auf gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe angewendet (Protokoll S. 13), weil diese das Wasser zur Erwirtschaftung des Lebensunterhalts brauchen. Die Bestimmung wird auch deshalb restriktiv angewendet, weil der nichthaushälterische Frischwasserverbrauch nicht gefördert werden soll (Protokoll S. 14). Die Gleichbehandlung privater Gartenbewässerungen innerhalb des Baugebiets mit der Bewässerung von Kulturen in der Landwirtschaft oder in Gärtnereien wird daher abgelehnt (Protokollauszug des Gemeinderats Wohlen vom 5. September 2016 S. 2).