9. 9.1. Für den Fall, dass das Gericht zum Schluss gelange, die Voraussetzungen zur Erhebung einer Abwasserbenützungsgebühr für das separat gemessene Bewässerungswasser seien gegeben, verlangen die Beschwerdeführenden eine Reduktion der Gebühr gestützt auf § 55 Abs. 2 AR (Protokoll S. 15). Diese Bestimmung sei entgegen der Praxis des Gemeinderats nicht - 17 -