Der Gemeinderat hielt am Begehren fest, weil die vorhandenen und nachgereichten Pläne widersprüchlich seien und das Vorgehen der Baubehörde beim Hausbau nicht mehr nachvollzogen werden könne. Schliesslich liess er stattdessen die kommunalen Leitungen in der C-Strasse auf Anschlüsse hin kontrollieren. Es wurde ein Sauberwasseranschluss mit ungeklärter Funktion im relevanten Leitungsabschnitt festgestellt. Ob die Sauberwasserleitung zum Grundstück der Beschwerdeführenden führt, konnte dabei aber nicht geprüft werden (Amtsbericht S. 5 f.).