8. Im Zusammenhang mit dem Amtsbericht wollte die Gemeinde die Entwässerungsleitungen der Parzelle aaa mittels Kanalfernsehaufnahmen prüfen. Diesem Ansinnen widersetzten sich die Beschwerdeführenden, insbesondere, weil anderweitig nachgewiesen sei, dass seinerzeit beim Hausbau keine Sickerleitung erstellt worden sei. Sie wehrten sich gegen den Eingriff in das Grundstück (der Schacht ist überdeckt) und die daraus entstehenden Kosten (Vernehmlassung zum Amtsbericht S. 3). Der Gemeinderat hielt am Begehren fest, weil die vorhandenen und nachgereichten Pläne widersprüchlich seien und das Vorgehen der Baubehörde beim Hausbau nicht mehr nachvollzogen werden könne.