Dass das Sickerwasser am Hang für die untenliegenden Grundstücke zum Problem werden kann, hat nicht nur die Gemeinde erkannt (Protokoll S. 13) und eine Sickerleitung verlegt, sondern auch die Beschwerdeführenden. Beim Bau des Wohnhauses auf der Parzelle aaa haben sie für den Fall einer Überbauung der Parzelle ddd vorsorglich Anschlüsse für eine später zu verlegende Sauberwasserleitung erstellt. Diese Anschlüsse sind derzeit nicht in Funktion und wurden verschlossen (Vernehmlassung zum Amtsbericht S. 3).