Das Grundstück der Beschwerdeführenden ist mit Wohnhaus und Aussenpool überbaut. Der Vorplatz bei der Einfahrt auf der Nordseite wird in die Kanalisation entwässert. Dessen Rand und einige Rabatten sind bepflanzt und an die Bewässerungsanlage angeschlossen. Entlang der Hausfassaden ist der Boden bekiest. Darauf sind Platten zu Fusswegen ausgelegt, die zum Pool führen. Der Pool ist mit Quarzplatten eingefasst. Zwischen Pool und Veranda ist eine Liegewiese, die ebenfalls mit dem automatischen System bewässert wird. Hangabwärts grenzt eine dreireihigen Hecke (Eiben) das Grundstück ab. Auf der West- und Ostseite wird es von einreihigen Hecken eingefasst.