7.3.2. Die Beschwerdeführenden gehen davon aus, dass die 3-4 m dicke Humusschicht über dem Felsen für die Versickerung genügt (Protokoll S. 10 und 17). Darin werde das Dachwasser sowie das überschüssige Bewässerungswasser versickert (Protokoll S. 3 und 13). Eine Sickerleitung gebe es nicht. Darauf sei beim Bau des Wohnhauses mit Zustimmung der Baubehörde verzichtet worden (Protokoll S. 9; Vernehmlassung zum Amtsbericht S. 2). Dennoch habe es nach Wissen der Beschwerdeführenden bisher weder auf dem eigenen noch auf dem hangabwärts liegenden Grundstück Probleme mit stehendem Wasser bzw. mit Vernässungen gegeben (Protokoll S. 10 und 17; Vernehmlassung zum Amtsbericht S. 2).