Das Gericht hat vom Gemeinderat Q. einen Amtsbericht zur Sickerfähigkeit des Hanges mit der Parzelle aaa verlangt. Der eingereichte Bericht vom 31. Oktober 2017 stützt sich im Wesentlichen auf die Versickerungskarte der Gemeinde Q. und auf die Erläuterungen zur Versickerungskarte vom 30. Juli 2010, welche von der H. AG, T., verfasst wurden. Die Parzelle aaa liegt gemäss Bericht in einem Gebiet mit schlechter Versickerungsmöglichkeit (Moräne mit hohem Anteil an Feinbestandteilen).