Der Wasserverbrauch sei ein objektives und leicht handhabbares Kriterium, an dem auch der Abwasseranfall abgelesen werden könne. Die Berücksichtigung der individuellen Situation der Abgabepflichtigen würde überproportionale administrative Kosten verursachen, zumal die Abwassermenge nur geringen Einfluss auf die Kosten des Kanalisationsnetzes habe, das sowieso unterhalten werden müsse. Es sei plausibel, dass ein Teil des über den separaten Zähler laufenden Wassers für die Bewässerung des Gartens genutzt werde und versickere, es sei aber auch möglich, dass ein Teil über die Oberfläche abfliesse und in die Kanalisation gelange.