Im E-Mailverkehr mit Rechtsanwalt F. (von der Gemeinde kontaktierter Anwalt) habe G. (Projektleiter Tiefbau, Abteilung Planung Bau und Umwelt, Q.) geschrieben, der Gemeinderat beabsichtige, die Abwassergebühren für die Bewässerung der Gartenanlagen zu erlassen, wenn dies nach Überarbeitung des Abwasserreglements wieder unterbunden werden könne (E- Mail vom 25. November 2016 [Vernehmlassungsbeilage 5]). Den Beschwerdeführenden sei sodann der Einbau der Wasseruhr bewilligt worden, was nur Sinn mache, wenn die gemessene Menge bei der Berechnung der Benützungsgebühr abgezogen werde.