Die Benützungsgebühr Abwasser werde pro m3 Frischwasserbezug erhoben. Gelange das genutzte Wasser – hier rund 400 m3 – nicht in die Abwasseranlage, stelle dies eine Ausnahme dar. Die angegebene Menge sei doppelt so hoch wie der Frischwasserverbrauch für den Haushalt der Beschwerdeführenden. Das Doppelte vom Regelfall sei ohne weiteres eine "grössere Menge Frischwasser". Im Durchschnitt verbrauche ein Schweizer Haushalt täglich ungefähr 142 l Wasser pro Person. Die 400 m3 entsprächen 1.1 m3 bzw. 1'100 l Wasser pro Tag. Auch dieser Vergleich zeige, dass das versickerte Wasser eine "grössere Menge" gemäss § 55 Abs. 2 AR darstelle (Beschwerde S. 5 f.).