6. 6.1. Die Gemeinde Q. berechnet die Abwasserbenützungsgebühren anhand des Frischwasserbezugs (Erw. 5.2.). Das ist eine anerkannte und taugliche Bemessungsmethode, was unbestritten ist (Protokoll S. 9). Strittig ist, ob die separat gemessene Wassermenge bei der Berechnung der Abwasserbenützungsgebühr zu berücksichtigen ist, konkret die zweite Messuhr abzulesen wäre, was bisher nicht der Fall ist (Protokoll S. 5 unten).