2. Im vorliegenden Verfahren ist umstritten, ob den Beschwerdeführenden in Berücksichtigung des Brauchwassers für den Garten eine Reduktion auf die Benützungsgebühr Abwasser 2016 – sowie in den Folgejahren ohne entsprechende Gesuche automatisch – zu gewähren ist. -6- Die von den Industriellen Betrieben Q. (kurz IBQ.) gestellten à Konto-Rech- nungen 2016 und 2017 für die Abwasserableitung wurden von den Beschwerdeführenden bezahlt. Das Bewässerungswasser blieb unberücksichtigt (Protokoll S. 5 f.).