Der Vertreter der Beschwerdeführenden liess sich mit Eingabe vom 24. November 2017 zum Amtsbericht vernehmen. Die Stellungnahme wurde dem Gemeinderat Q. am 27. November 2017 zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig wurden beide Parteien über das geplante weitere Vorgehen informiert (gerichtsinterne Beratung, allenfalls mit Sachentscheid; Schreiben SKE vom 29. November 2017). E. Am 10. Januar 2018 führte das Gericht die angekündigte Beratung durch und fällte den vorliegenden Entscheid. Das Gericht zieht in Erwägung: