D. 2. Am 24. Oktober 2017 liess der Vertreter der Beschwerdeführenden dem Gericht orientierungshalber das Schreiben mit gleichem Datum an die Gemeinde Q. zukommen. Darin wird den Behörden untersagt, die Parzelle aaa zur Vornahme von Kanalfernsehaufnahmen der Entwässerungsleitungen zu betreten. D.3. Am 2. November 2017 reichte die Gemeinde den Amtsbericht vom 31. Oktober 2017 ein. Er wurde der Gegenseite am 3. November 2017 zur Stellungnahme vorgelegt. D.4. -4-