D.1. Im Zusammenhang mit dem Amtsbericht beabsichtigte die Gemeinde, Kanalfernsehaufnahmen der Entwässerungsleitungen auf dem Grundstück der Beschwerdeführenden machen zu lassen. Sie bat deren Vertreter mit Schreiben vom 28. September 2017 um Erlaubnis, das Grundstück zu betreten. Das Schreiben ging orientierungshalber auch an das Gericht. Am 18. Oktober 2017 schickte die Gemeinde dem Gericht zudem Unterlagen, welche sie von den Beschwerdeführenden erhalten hatte.