B.2. Mit Schreiben vom 18. Januar 2017 forderte das SKE die Beschwerdeführenden zur Leistung eines Kostenvorschusses auf. Nach Eingang der Zahlung ersuchte es den Gemeinderat Q., zum Begehren Stellung zu nehmen und die Vorakten einzureichen (Schreiben vom 31. Januar 2017). Der Gemeinderat kam der Aufforderung innert erstreckter Frist nach. Er hielt an den Ausführungen der beiden Gemeinderatsbeschlüsse fest und verzichtete auf zusätzliche Gegenbemerkungen (Schreiben vom 23. Februar 2017). Die Beschwerdeführenden liessen sich am 13. März 2017 nochmals vernehmen. Dieses Schreiben wurde dem Gemeinderat am 14. März 2017 zur Kenntnis gebracht.