schluss vom 5. September 2016 ab (Vernehmlassungsbeilagen 6 und 7). Gegen diesen Entscheid liessen B. und A. am 27. September 2016 Einsprache erheben. Der Gemeinderat entschied am 19. Dezember 2016 (Vernehmlassungsbeilage 7): "Der Gemeinderat hält am Beschluss vom 5. September 2016 fest. Aufgrund einer möglichen Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes übernimmt die Gemeinde die Kosten für die unnötige Installation des Wasserzählers." B.1. Den abschlägigen Einspracheentscheid liessen B. und A. am 11. Januar 2017 mit Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) anfechten. Sie stellten die folgenden Rechtsbegehren: