A.2. Im Rahmen dieses Umbaus wurde die bestehende Gartenbewässerungsanlage ergänzt. Der Wasserverbrauch der Liegenschaft stieg danach von bisher rund 200 m3 auf rund 600 m3 jährlich (ohne Wasserverbrauch für das Schwimmbad). In der Folge erkundigte sich das Ehepaar A. bei der Gemeinde, ob der Wasserverbrauch für die Gartenbewässerung separat gemessen und bei der Abwasserbenützungsgebühr als Abzug berücksichtigt werden könne. Auf entsprechende Auskunft hin liessen sie eine Wasseruhr einbauen und ersuchten den Gemeinderat am 11. April 2016 um Reduktion der Benützungsgebühr Abwasser 2016 sowie um künftige automatische Erneuerung der Bewilligung. Der Gemeinderat wies das Gesuch mit Be-