2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus der Staatsgebühr von Fr. 1'800.00, der Kanzleigebühr von Fr. 240.00.00 und den Auslagen von Fr. 111.00 zusammen Fr. 2'151.00, sind von der Beschwerdeführerin zu bezahlen. Nach Anrechnung des Kostenvorschusses hat sie noch Fr. 351.00 zu bezahlen. 3. Die Beschwerdeführerin hat der Beschwerdegegnerin einen Parteikostenersatz von Fr. 2'100.00 (inklusive MWST und Auslagen) zu bezahlen. Zustellung - Beschwerdeführerin - Beschwerdegegnerin (Vertreterin, 2) Mitteilung - Mitwirkende Fachrichterin, mitwirkender Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde