Die Gemeinde fordert eine Abwasseranschlussgebühr von Fr. 168'720.00 (4 % des Versicherungswerts), abzüglich Ermässigung für Direktableitung des Dachwassers Fr. 33'744.00 (20 %), zuzüglich MWST von Fr. 10'798.10 (8 %), abzüglich Anschlussgebühr an Altbauten von Fr. 1'815.00, zusammen Fr. 143'959.10. Auch diese Berechnung entspricht dem kommunalen Reglement (Ziffer 1 Abs. 1 und 4 Tarifordnung zum AR; § 31 Abs. 5 AR; § 38 Abs. 1 AR). Fr. 69'120.00 wurden bereits bezahlt, Fr. 74'839.10 sind noch offen (Sachverhalt B2.). 5.3. Zusammenfassend bleibt es damit bei den von der Gemeinde verfügten Anschlussgebühren Wasser und Abwasser. Die Beschwerde ist demzufolge abzuweisen.