Die Gemeinde fordert eine Wasseranschlussgebühr von Fr. 63'270.00 (1.5 % des Versicherungswerts), zuzüglich MWST von Fr. 1'581.75 (2.5 %), zusammen Fr. 64'851.75. Das entspricht den reglementarischen Vorgaben (vgl. Ziffer 5 zur Tarifordnung zum WR und § 50 Abs. 6 WR). Davon wurden Fr. 49'200.00 bereits bezahlt, Fr. 15'651.75 sind noch offen (Sachverhalt B2.).